Produkt zum Begriff Arbeitszeitgesetz:
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Fischer, Erika: Arbeitszeitgesetz
Arbeitszeitgesetz , Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) begrenzt die tägliche Arbeitszeit zum Schutz der Gesundheit. Für einen effektiven Schutz muss die Arbeitszeit aber auch vollständig erfasst werden. Die Rechtsprechung legt den Arbeitgebern bereits eine entsprechende Verpflichtung auf, der Gesetzgeber muss nachziehen. Der neue Basiskommentar erläutert die aktuelle Rechtslage. Zugleich verändern Homeoffice und mobile Arbeit das Verständnis der Normalarbeitszeit. Flexibilisierung ist gewünscht. Im Spannungsfeld zwischen notwendiger Regulierung und zeitgemäßer Flexibilisierung geben die Autorinnen klare Orientierung. Die Schwerpunkte der Neuauflage: • Tägliche Höchstarbeitszeit • Arbeitszeiterfassung • Zulässigkeit von Überstunden • Ausgleich für geleistete Mehrarbeit • Arbeitszeit bei mobiler Arbeit und Homeoffice • Ruhepausen und Ruhezeiten • Verteilung der Arbeitszeit über den Tag Die Autorinnen: Erika Fischer, Silvia Mittländer, Regina Steiner, Fachanwältinnen für Arbeitsrecht, Kanzlei Steiner Mittländer Fischer, Frankfurt/Main , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 36.00 € | Versand*: 0 € -
ArbZG - Arbeitszeitgesetz (Anzinger, Rudolf~Koberski, Wolfgang)
ArbZG - Arbeitszeitgesetz , Mit dem 1994 in Kraft getretenen Arbeitszeitgesetz soll vor allem die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung gewährleistet werden, auch im Zeitalter immerwährender Erreichbarkeit durch Internet und Smartphones. Die Vorschriften über Ruhepausen während der Arbeit und Ruhezeiten nach Beendigung der Arbeit leisten beispielsweise einen wertvollen Beitrag zur Reduzierung der psychischen Belastungen in der modernen Arbeitswelt. Durch das grundsätzliche Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit soll eine wöchentliche Ruhezeit von 35 Stunden sichergestellt werden. Für Nachtarbeit sind bezahlte freie Tage oder angemessene Zuschläge zu gewähren. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung - vor allem des EuGH und des BAG - insbesondere zur Pfl icht zur Führung von Arbeitszeitnachweisen, zur Zahlung von Nachtarbeitszuschlägen, zu Umkleidezeiten und zur Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Außerdem sind die Neuregelungen zur Arbeitszeit in der Binnenschifffahrt eingearbeitet. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 5., überarbeitete Auflage 2020, Erscheinungsjahr: 20200415, Produktform: Leinen, Titel der Reihe: BB-Kommentar##~Taschenkommentare des Betriebs-Beraters##, Autoren: Anzinger, Rudolf~Koberski, Wolfgang, Edition: REV, Auflage: 20005, Auflage/Ausgabe: 5., überarbeitete Auflage 2020, Keyword: Arbeitsbereitschaft; Arbeitszeitnachweis; Nacht- und Schichtarbeit; Dienstreisezeit; Werktägliche Arbeitszeit; Arbeitszeit im Verkehrswesen; Strafvorschriften; Aufsichtsbehörde; Ruhezeit; Bereitschaftsdienst; Umkleidezeit; SeearbeitsgeSetz; Sonn- und Feiertagsarbeit; Ruhepause; Bußgeldvorschriften; Rufbereitschaft, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Recht bestimmter Jurisdiktionen und bestimmter Rechtsgebiete, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XXVI, Seitenanzahl: 708, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Fachm. Recht u.Wirtschaft, Verlag: Fachm. Recht u.Wirtschaft, Verlag: Fachmedien Recht und Wirtschaft, Länge: 223, Breite: 161, Höhe: 49, Gewicht: 1227, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: A515749, Vorgänger EAN: 9783800532742 9783800532629 9783800530557, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0008, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
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Was regelt das Arbeitszeitgesetz?
Das Arbeitszeitgesetz regelt die Arbeitszeit von Arbeitnehmern in Deutschland. Es legt unter anderem fest, wie lange die tägliche Arbeitszeit maximal sein darf, wie viele Pausen und Ruhezeiten einzuhalten sind und wie viele Überstunden geleistet werden dürfen. Zudem regelt das Gesetz den Mindesturlaubsanspruch der Arbeitnehmer und den Schutz von Nacht- und Sonntagsarbeit. Es soll die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer gewährleisten und faire Arbeitsbedingungen schaffen.
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Wer unterliegt dem Arbeitszeitgesetz?
Das Arbeitszeitgesetz gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, unabhängig von der Branche oder der Art des Beschäftigungsverhältnisses. Es regelt unter anderem die maximale Arbeitszeit, Pausenregelungen, Ruhezeiten und den gesetzlichen Mindesturlaub. Auch Auszubildende und Teilzeitkräfte sind vom Arbeitszeitgesetz erfasst. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes einzuhalten und sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht übermäßig lange arbeiten. Werden die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes nicht eingehalten, können arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen.
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Wie sieht das Arbeitszeitgesetz für volljährige Auszubildende in der Gastronomie aus?
Das Arbeitszeitgesetz gilt grundsätzlich auch für volljährige Auszubildende in der Gastronomie. Demnach dürfen sie nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten und müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit zwischen den Arbeitstagen haben. Zudem sind Pausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden vorgeschrieben.
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Wie lautet das Arbeitszeitgesetz (ArbZG)?
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt die Höchstdauer der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit sowie die Ruhepausen und Ruhezeiten der Arbeitnehmer in Deutschland. Es legt unter anderem fest, dass die tägliche Arbeitszeit in der Regel acht Stunden nicht überschreiten darf und dass Arbeitnehmer nach sechs Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten haben müssen. Das Gesetz dient dem Schutz der Arbeitnehmer vor Überarbeitung und Überlastung.
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Wer ist vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen?
Im Allgemeinen sind alle Arbeitnehmer vom Arbeitszeitgesetz erfasst, unabhängig von ihrer Position oder Branche. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, zum Beispiel leitende Angestellte, die ihre Arbeitszeit selbst bestimmen können. Auch Personen, die in leitender Funktion tätig sind und über ihre Arbeitszeit selbst entscheiden können, sind vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen. Zudem gelten für bestimmte Berufsgruppen, wie beispielsweise Ärzte, spezielle Regelungen hinsichtlich der Arbeitszeit. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Ausnahmen nicht bedeuten, dass diese Personen keinerlei Schutz genießen, sondern dass für sie spezifische Regelungen gelten.
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Wer ahndet Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz?
Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz werden in der Regel von den Aufsichtsbehörden für den Arbeitsschutz überwacht und geahndet. In Deutschland sind dies beispielsweise die Gewerbeaufsichtsämter der Länder oder das Amt für Arbeitsschutz. Diese Behörden können bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz Bußgelder verhängen oder sogar strafrechtliche Schritte einleiten. Arbeitnehmer können sich auch an ihre Gewerkschaft oder an die zuständige Arbeitnehmerkammer wenden, um Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu erhalten. Letztendlich ist es wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes einhalten, um die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
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Wer ist für das Arbeitszeitgesetz zuständig?
Das Arbeitszeitgesetz fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Deutschland. Dieses Ministerium ist verantwortlich für die Gesetzgebung und Überwachung der Arbeitszeitregelungen in Deutschland. Es legt die Rahmenbedingungen für die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer fest und sorgt dafür, dass diese eingehalten werden. Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz können Bußgelder verhängt werden. Insgesamt ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales also für die Einhaltung und Überwachung der Arbeitszeitvorschriften zuständig.
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Was regelt das Arbeitszeitgesetz im Einzelhandel?
Das Arbeitszeitgesetz regelt die Arbeitszeiten im Einzelhandel, einschließlich der Höchstarbeitszeiten, der Ruhepausen und der Ruhezeiten zwischen den Arbeitstagen. Es legt auch fest, wie viele Überstunden geleistet werden dürfen und welche Ausnahmen es gibt. Das Gesetz zielt darauf ab, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu schützen und eine angemessene Work-Life-Balance zu gewährleisten.
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